Anfrage von Chris Günther: Fragenkatalog zu den aktuellen KITA-Schließungen

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Antrag der CDU / UFR: Markthalle für Rostock
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20. Januar 2020

Anfrage von Chris Günther
Fragenkatalog zu den aktuellen KITA-Schließungen



Am 8. Januar 2020 ist die Öffentlichkeit über die Schließung und den Entzug der Betriebserlaubnis der Kindertagesstätten (KITAs) „Wiesenzwerge“ in Warnemünde und „Gutshaus“ in Toitenwinkel informiert worden. Demnach seien kindeswohlgefährdende Handlungen zu konstatieren gewesen, die sogar staatsanwaltliche Ermittlungen zur Folge haben. Hierzu bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:



  1. Explizit zu den derzeit betroffenen Kitas-Trägern: Wann sind dem Jugendamt das erste Mal Beschwerden von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den genannten KITAs bekannt geworden? Lassen sich die Beschwerden thematisch differenzieren? Sind der Stadtverwaltung bzw. dem Jugendamt durch übergeordnete behördliche Stellen Hinweise zur Arbeitsweise der KITAs bzw. der Träger ergangen?
  2. Allgemein, auf alle Kita-Träger, die in der HUR tätig sind: Wie viele Beschwerden sind insgesamt durch das Jugendamt oder durch andere staatliche Stellen registriert worden? Lassen sich in der Gesamtheit die Beschwerden inhaltlich differenzieren? Das heißt im konkreten bspw. wie viele Beschwerden richteten sich im Allgemeinen gegen die Organisation, gegen einzelne Mitarbeiter oder gegen das Erziehungskonzept? Wie viele Beschwerden entsprechen dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung? Sind der Stadtverwaltung bzw. dem Jugendamt durch übergeordnete behördliche Stellen Hinweise zur Arbeitsweise der KITAs bzw. der Träger ergangen?
  3. Entsprechend den aktuellen Presseberichten hätten sich im vorliegenden Fall die Beschwerden im Mai 2019 erhärtet. Ist entsprechend §§ 45ff. SGB VIII mit Auflagen bspw. mit (vorübergehender) Tätigkeitsuntersagung gegen den Beschuldigten Mitarbeiter oder ähnlichem agiert worden? Warum hat augenscheinlich keine Ermessensausübung stattgefunden?
  4. Wie wird im Allgemeinen mit den Beschwerden umgegangen? Fließen etwaige Beschwerden in die Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen zwischen der HUR als örtlicher Träger der Jugendhilfe und den Trägern ein?
  5. Warum ist im Nachgang zu den ersten Beschwerden nicht hinterfragt worden, warum seit nunmehr 10 Jahren (laut Presseberichten) keine Entgeltverhandlungen stattgefunden haben? Wann haben hier des letzte Mal Neuverhandlungen zu den Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit den beiden betroffenen Kita-Trägern stattgefunden?
  6. Entsprechend § 5 der derzeit gültigen KiföG-Satzung der HUR ergeben sich die Rechte und Pflichten des Leistungserbringers (Kita-Träger) im Einzelnen aus dem KiföG M-V, der Satzung der HUR und der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung. Wie werden die Rechte und Pflichten insbesondere aus der Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung kontrolliert? In welchen zeitlichen Abständen erfolgt dies? Haben Beschwerden jedweder Art Einfluss auf die Überprüfung?
  7. Sind dem Jugendamt Beschwerden (auch anonym) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der genannten KITAs bekannt bzw. beim Jugendamt eingegangen? Wenn ja, wie ist seitens des Jugendamtes hierauf reagiert worden?
  8. Nach Aussagen von betroffenen Eltern ist über die Schließung der genannten Kindertagesstätten (KITAs) zunächst die Öffentlichkeit informiert worden. Die allermeisten Eltern haben demnach erst am frühen Morgen des 9. Januar 2020 davon Kenntnis nehmen können als sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen wollten. Warum ist eine rechtzeitige Information an die Erziehungsberechtigten nicht vorgenommen worden?
  9. Haben erst die staatsanwaltlichen Ermittlungen zu den Schließungen der Kindertagesstätten und dem Entzug der Betriebserlaubnis der Träger geführt?
  10. Ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft Unterlagen aus dem Jugendamt beschlagnahmt hat? Wie bewertet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock diesen Umstand? Erfolgte vorher keine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, die eine Beschlagnahmung von Unterlagen hätte vermeiden können?
  11. In der Pressemitteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 08.01.2020 wird davon gesprochen, dass gemeinsam mit den Eltern eine dauerhafte Lösung für die Unterbringung der betroffenen Kinder gesucht werden soll. Ist die Unterbringung der Kinder derzeit gesichert? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mir den betroffenen Eltern und Kindern?
  12. Welche Kontrollfunktionen hat das Jugendamt bzgl. einer erteilten Betriebserlaubnis? Wird das Jugendamt hier auch über die Möglichkeiten der §§ 45ff. SGB VIII hinaus tätig? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Wenn ja, ist im, vorliegenden Fall davon Gebrauch gemacht worden?
  13. Aufgrund der Entziehung der Betriebserlaubnis sind im Ergebnis 125 Kitaplätze weggefallen. Welche Auswirkungen hat das auf die Kitabedarfsplanung für 2020 und die Folgejahre?


Chris Günther

Anmerkung:
Die Antworten von Senator Steffen Bockhahn wurden am 22.01.2020 veröffentlicht.

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1Anfrage als PDF
2Antwort/Stellungnahme als PDF
Chris Günther

stellv. Fraktionsvorsitzende

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