Antrag: Vorlage zur Novellierung der Sportförderrichtlinie

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Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, der Bürgerschaft zur Sitzung im Juli 2024, eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Richtlinie für die Sportförderung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorzulegen.

Sachverhalt:

Im Juli 2023 hat unsere Fraktion eine zeitnahe Novellierung der Richtlinie für die Sportförderung beantragt (2023/AN/4500). In der daraufhin erfolgten Stellungnahme der Verwaltung wurde betont, dass diese Novellierung erst nach Abschluss der Sportentwicklungsplanung möglich sei, da deren Ergebnisse die Eckpfeiler der zukünftigen Sportförderung in Rostock neu definieren würden.

Gemäß den damaligen Aussagen der Verwaltung sollte die Sportentwicklungsplanung im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein und als Schriftfassung vorliegen. Das erste Quartal 2024 ist nun vergangen, und weder die Sportentwicklungsplanung noch die Novellierung der Richtlinie für die Sportförderung liegen bisher vor.

Begründung der Dringlichkeit für die Beratung im Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport:
Eine unverzügliche Vorlage der Novellierung der Richtlinie ist zwingend geboten, um die Sportförderung in Rostock auf eine aktuelle und zukunftsfähige Grundlage zu stellen. Die Verzögerung hemmt die zielgerichtete Förderung des Sports und beeinträchtigt die Planungs- und Umsetzungsmöglichkeiten der Sportvereine und -institutionen. Um die Sitzung der Bürgerschaft am 12. Juni 2024 zu erreichen, ist eine Beratung im Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport am 05. Juni 2024 notwendig.

Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

05.06.2024: Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
12.06.2024:Bürgerschaft