Anfrage Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktion Situationsanalyse Bewohnerparkgebiete
Die Bürgerschaft hatte am 12.08.2020 den Antrag 2020/AN/1168 der CDU/UFR-Fraktion zur
„Situationsanalyse Bewohnerparkgebiete“ beschlossen. Demnach sollte eine
Analyse zur aktuellen Situation in den Bewohnerparkgebieten der Hansestadt- und
Universitätsstadt mit dem Ziel der Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung
durchzuführt werden.
Diese Situationsanalyse sollte eine Reihe von Punkten enthalten, u.a. zu unterschiedlichen
Einstufungen von Stellplätzen / Bewohnerparkplätzen und deren Anzahl etc.
Fest steht, dass das Museumskonzept nicht mehr zeitgemäß ist. Nach über 10 Jahren müssen die aktuellen Verhältnisse aufgrund neuer Blickwinkel, Perspektiven und Bewertungen neu bewertet werden.
Wir möchten hiermit auch auf eine rasche Fortschreibung des Museumskonzeptes – insbesondere vor dem Hintergrund des avisierten Baus des Archäologischen Landesmuseum (ALM) - drängen.
Leider ist auch nach der Corona-Pandemie, mit Beginn des Ukraine-Krieges und der dadurch entstandenen weltweit angespannten Energiekostenentwicklung mit höheren Kosten und Mehrbelastungen zu rechnen.
Die Ergebnisse sollten der Bürgerschaft im November 2020 vorgelegt werden. Nach der Beschlussfassung sind nun sind bereits zwei Jahre vergangen und der Bürgerschaft wurden leider immer noch keine Ergebnisse vorgelegt.
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird derzeit an der Situationsanalyse Bewohnerparkgebiete gearbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchem Zwischenstand?
Wenn ja, wann soll die finale Analyse der Bürgerschaft vorgelegt werden?
Wir bitten um Angabe des aktuellen Bearbeitungsstandes, des federführenden
Amtes und der Terminkette.
Da die Situationsanalyse im Zusammenhang mit den Gewerbeparkkarten und dem
entsprechenden Antragsverfahren stand, bitten wir ebenfalls um die Beantwortung
folgender Fragen:
2. Wie viele Anträge wurden gestellt?
3. Wie viele Anträge sind mit welcher Begründung (bitte Kategorisierung angeben) abgelehnt worden?
4. Wie viele Anträge sind mit Auflagen erteilt worden?
5. Wie viele Anträge sind uneingeschränkt erteilt worden?
6. Ist aus den Anträgen ersichtlich, welchen Berufszweigen die Antragsteller
zuzuordnen sind und wurden daraus Rückschlüsse zum Ergebnis gezogen?
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