
Bericht aus der Bürgerschaftssitzung vom 03.11.2021
8. November 2021Antrag von Daniel Peters für die CDU / UFR-Fraktion: Informationspflicht zum Vorhaben Klärschlammverwertungsanlage
19. November 2021Anfrage May-Britt Krüger für die CDU/UFR-Fraktion
Grünfläche Trinkwasserschutzzone - Talststraße
Auf dem Gelände des neuen Bahndamms der Bahnlinie Hbf Rostock nach Stralsund vor der Warnowquerung bis zur Bebauung „Am Lokschuppen“ gab es bekanntlich noch Altlasten der DB-Bahn-Betrieb bis ca. 1998. Danach wurden von der Querung Talstr. bis zur
Ernst-Barlach-Brücke Gleise und Anlagen zurückgebaut und der Schotter südlich des Ringlokschuppens in Höhe der Wohnbebauung auf dem Gaswerksgelände, “trocken“ gewaschen. Der Schotter wurde abtransportiert, die Rückstände auf der Fläche verteilt.
Danach wurde die kontaminierte Fläche abgedeckt (laut Aussage der Bauherren im Ortsbeirat Stadtmitte 2019).
Die Erwerber des Bahngeländes haben mit Erlangung des Baurechts die Abdeckung von der Brücke Ernst-Barlach bis zu „Am Lokschuppen“ auf die bestehende Abdeckung „Am Lokschuppen“ bis zur Talstraße aufgelegt. Der Kauf dieses Teilstückes wurde wieder an die DB rückabgewickelt. Die Frage ist, ob es dabei zu einer teilweisen Vermischung von belastetem Untergrund mit dem Abdeckwerk gekommen ist. Ergebnis damaliger
Rückfragen beim Bauamt, Tiefbauamt und Umweltamt waren, dass sie entweder nicht zuständig sind oder alles rechtens und unbedenklich ist. Zu den Belastungen gibt es mehrere Gutachten, welche wohl auch im Umweltamt vorliegen.
Nachdem seit 2016 die WG Warnow neuer Eigentümer dieser Teilfläche ist, gibt es angestrengte Versuche, hier in der Trinkwasserschutzzone eine Bebauung durchzusetzen.
Nun ist das Abdeckwerk angeblich kontaminiert und muss wegen Gefahr in Verzug abtransportiert werden. In diesem Zusammenhang wurde in den letzten beiden Oktoberwochen die Talstraße ertüchtigt, um den Abtransport zu ermöglichen. Hier ist die WG Warnow Initiator. Offiziell heißt es nur „Reparatur der Talstraße“.
Die oben genannte Fläche liegt im Außenbereich und ist zudem als Grünfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Ohne Änderungen des Flächennutzungsplanes werden hier Tatsachen geschaffen.
Daraufhin bitte ich den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:
gez. May-Britt Krüger