Daniel Peters (CDU/UFR-Fraktion): Fragen zur Klärschlammverwertungsanlage

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Daniel Peters (CDU/UFR-Fraktion)
Fragen zur Klärschlammverwertungsanlage



Durch Beschluss der Bürgerschaft vom 06.03.2019 wurden „die Mitglieder in der Verbandsversammlung des WWAV beauftragt, dem Bau einer Mono-Klärschlamm-verwertungsanlage mit Phosphorrecycling-Option durch die KKMV nordwestlich der Zentralen Kläranlage Rostock zuzustimmen.“ Grundlage hierfür war das dem Beschluss zugrundeliegende Unternehmenskonzept. Auf Basis des jüngsten Gutachtens zur Überprüfung des Unternehmenskonzeptes ist es wahrscheinlich, dass Entgeltzahlungen an die KMMV (u.a. über den WWAV) zu Kosten führen, die nicht gebührenfähig sind.

Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich hiermit durch den Oberbürgermeister bitte:

  • 1. Ist es zutreffend, dass der Gesellschafter WWAV dem geänderten Unternehmenskonzept der KKMV ohne vorherige und/ oder nachträgliche Legitimation der Verbandsversammlung sowie der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugestimmt hat?
  • 2. Werden durch das städtische Beteiligungscontrolling die Wahrnehmung der Interessen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch den WWAV in der Gesellschafterversammlung der KKMV fortlaufend überwacht? Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem das Gutachten zum veränderten Unternehmenskonzept vorlag?
  • 3. Hat die Verwaltung die Risiken, die sich aus dem Projekt der KKMV gibt, im Haushalt abgebildet? (insbesondere die Risiken aus haushaltsrechtlicher Sicht, Preis- und Gebührenrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung etwaig gebührenrechtlich unzulässiger Kostenansätze) Wenn ja, liegen dazu eine Genehmigung der Rechtsaufsicht der Hansestadt Rostock und auch eine Genehmigung der Rechtsaufsicht des WWAV vor?
  • 4. Welche Beschlüsse in den Gremien liegen der Berücksichtigung zugrunde?
  • 5. Haben alle anderen (17!) Gesellschafter ebenso Beschlüsse Ihrer Gesellschafter-vertreter (Mitgliedskommunen) zum geänderten Unternehmenskonzept sowie zur Berücksichtigung nicht gebührenfähiger Kostenansätze in den Haushalten gefasst und sind diese sämtlich rechtsaufsichtlich genehmigt?
  • 6. Darf die KKMV unter Beteiligung des WWAV aus Sicht des Oberbürgermeisters die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage aus haushaltsrechtlicher Sicht vornehmen und diese betreiben, wenn dies zu einer Unterdeckung führt?


  • Nach Informationen der Ostsee-Zeitung haben die Gesellschafter der KKMV u.a. aufgrund von erwarteten Kostensteigerungen zur Überprüfung des eigenen Projektes eine Markterkundung gestartet.

  • 7. Sind die Ergebnisse der Verwaltung bekannt gemacht worden? Wenn ja, warum wurde hierüber nicht informiert?
  • 8. Hat die KKMV Anhaltspunkte dafür, dass die Projektkosten tatsächlich steigen? Wie hat der WWAV die Auswirkungen beleuchtet? Welche dieser Betrachtungen sind dem Verbandsmitglied Rostock wann transparent gemacht worden?
  • 9. Ergeben sich aus der Markterkundung alternative Verwertungsmöglichkeiten bzw. wirtschaftlichere Verwertungswege (bei gleicher oder besserer Umweltbilanz)?
  • 10. Gibt es aus der Markterkundung heraus Erkenntnisse, wie das Projekt ohne Risiko für die Mitgliedskommunen bei verbesserter Situation für den Gebührenzahler umgesetzt werden kann?


  • gez. Daniel Peters

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    1Anfrage 2021/AM/2594 als PDF