Änderungsantrag: Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters

CDU/UFR-Fraktion fordert Bürgerentscheid zum Kostenumfang des Theaterneubaus
6. November 2023
Antrag: Erweiterung der Bäderverkaufs-Verordnung auf den Bereich der Innenstadt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
7. November 2023
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6. November 2023
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7. November 2023

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende zwei Punkte ergänzt:

  1. „Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, dass die Verkaufserlöse aus den in Anlage 1 und 2 dargestellten Liegenschaften zur Finanzierung weiterer städtebaulicher Projekte verwendet werden sollen, insbesondere für:
  • Sanierung der Eishalle und Bau einer Schwimmhalle im Nordwesten (sofern nicht als kombinierte Lösung möglich)
  • Umsetzung von BUGA-Projekten, wie u.a. die Umgestaltung des Stadthafens
  • Errichtung eines Sport-Leistungszentrums“
  1. „Es ist weiterhin die Möglichkeit zu prüfen, ob Grundstücke, die derzeit mit Erbbaupachtzinsverträgen versehen sind, von den derzeitigen Pächtern erworben werden können. Das Prüfungsergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Januar-Sitzung 2024 vorzulegen.“

Sachverhalt:

Entsprechend des als Beschlussvorlage BV/4658 vorliegenden Wirtschaftsplans des KOE für das Jahr 2024 soll der Neubau des Volkstheaters mit den angestrebten Grundstücksverkäufen im Wert von 34,5 Mio. EUR teilfinanziert werden. Dabei werden diese Grundstücke laut der Beschlussvorlage nicht für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt.

Die in der nun öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage BV/4698 dargestellte Liste der Potentialflächen umfasst Gesamtverkaufserlöse i.H.v. ca. 120 Mio. EUR. Da bei der Finanzierung des Volkstheaterneubaus nach eigenen Aussagen nicht von derartigen Preissteigerungen ausgegangen wird, bietet der Verkauf von Liegenschaften für die Stadt die Gelegenheit, Ressourcen zu generieren, die nicht nur für dieses eine Projekt, sondern auch für andere wichtige städtebauliche Vorhaben genutzt werden sollten.

Darunter zählen über Jahre aufgeschobene Projekte, wie z.B. die Umgestaltung des Stadthafens, den Bau einer Schwimmhalle im Nordwesten, einer Eishalle und die Unterstützung von Sportvereinen bei notwendigen infrastrukturellen Vorhaben.

Eine Zweckgebundenheit der Mittel für nur ein Projekt wäre nicht zielführend, da sie die Chance versäumen würde, die Bedürfnisse und Wünsche unserer Stadt ganzheitlich zu berücksichtigen.

Weiterhin hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock derzeit diverse Grundstücke mit Erbbauzinsverträgen verpachtet, deren Inhaber an einem Erwerb interessiert sind.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

08.11.2023 Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung –> Empfehlung

09.11.2023 Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung –> Empfehlung
15.11.2023: Bürgerschaft –> Entscheidung