Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Ergänzung des § 3 Abgabepflichtiger Personenkreis:
[…] Ebenfalls nicht ortsfremd und somit nichtabgabepflichtig sind Personen, die einen
Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaften, der keine
Wohnnutzung ermöglicht.
Sachverhalt:
In Anwendung des §11 Abs. 2 Satz 2 ff. KAG M-V werden explizit Personen als
nichtabgabepflichtig benannt, die einen Kleingarten ohne Wohnnutzung bewirtschaften.
Die Ergänzung in der Satzung dient der Klarstellung im Sinne der Umsetzung der KAG M-V.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da lediglich Bestandteil der zur Kurabgabesatzung vorgelegten Kalkulation, die
hierzu zu überarbeiten ist.
gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende