Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
§ 4 Befreiungen/Ermäßigungen wird um einen weiteren Satz ergänzt:
(1) Von der Kurabgabe sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre befreit. Dies gilt ebenso für
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100% und deren Begleitpersonen,
welche laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind..
Sachverhalt:
Die Ergänzung in der Satzung dient der Klarstellung.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da lediglich Bestandteil der zur Kurabgabesatzung vorgelegten Kalkulation, die
hierzu zu überarbeiten ist.
gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende