Änderungsantrag von Chris Günther für die CDU / UFR-Fraktion: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) – Zweitwohnungsinhaber

26. April 2023
Änderungsantrag von Chris Günther für die CDU / UFR-Fraktion: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) – Personen mit Behinderung
26. April 2023
Anfrage von Chris Günther: Baustellenmanagement der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
26. April 2023
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26. April 2023

Antrag von Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktion: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der
Kurabgabe (Kurabgabesatzung)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
§ 3 Abgabepflichtiger Personenkreis wird um einen weiteren Absatz ergänzt:
(2) Kurabgabepflichtig sind ebenfalls Zweitwohnungsinhaber (Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit, welche für diese nicht zugleich Hauptwohnung im Sinne des § 16 Abs. 2 LMG MV darstellt) und ihre Ehegatten oder der eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und deren Kinder soweit diese noch nicht wirtschaftlich
 igenständig sind. Sie sind verpflichtet eine Jahreskurabgabe gemäß § 5 Abs. 3 dieser Satzung unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer zu entrichten.

Sachverhalt:

Die Regelung dient der Klarstellung zur Abgabepflichtigkeit. § 5 Abs. 3 berücksichtigt nur
die Zweitwohnungsinhaber, allerdings ist es nach herrschender Meinung zulässig, auch den benannten Personenkreis zur Entrichtung einer Jahreskurabgabe zu verpflichten, weil
die Vermutung besteht, dass diese Personen die Freizeit (Urlaub, Wochenenden) überwiegend gemeinsam verbringen.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da lediglich Bestandteil der zur Kurabgabesatzung vorgelegten Kalkulation, die hierzu zu überarbeiten ist.


gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende