Anfrage der Fraktion: Aktueller Stand über die Fördermittel für den Neubau des Volkstheaters

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Anfrage Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktion
Kostenkalkulation zum Neubau Volkstheater Rostock

In den zurückliegenden Tagen ist öffentlich und in den Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die möglichen Kosten und Folgekosten des geplanten Neubaus des Volkstheaters Rostock diskutiert worden. Hierzu ergeben sich Fragen, um deren Beantwortung gebeten wird:

Der Informationsvorlage 2023/IV/4609 ist zu entnehmen, dass die Leistungsphase 3 im April 2023 termingerecht abgeschlossen worden ist. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 folgende Aufgaben erfüllt:

- Erarbeiten der Entwurfsplanung

- Objektbeschreibung

- Kostenberechnung nach DIN276 und ein Vergleich mit der Kostenschätzung

Insbesondere die Kostenberechnung nach DIN276 ist demnach in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

1. Nach aktuellem Stand: Wie hoch liegt die Kostenberechnung nach DIN276? Hierbei sind auch die Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall aus der benachbarten Straßenbahntrasse zu benennen. Sind in der Kostenberechnung einige Kostengruppen ohne Angabe, ist dies zu begründen. Bspw. ist in der benannten Informationsvorlage die Kostengruppe 600 (Stichwort Raumbuch) gesondert aufgeführt. Können etwaige Kostengruppen noch nicht beziffert werden, sind diese nach dem jetzigen Stand der Technik zu schätzen.

2. Ist bei der Kostenberechnung eine Risikobewertung erfolgt und wurden dabei Planungsgenauigkeiten, Änderungswünsche des Nutzers während der Bauzeit, Mehrkosten durch Bauverzüge, Baubehinderungs- und Bedenkenanzeigen der Baufirmen etc. berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Einfluss? Bei Verneinung sind die Gründe anzugeben.

3. Wie hoch sind die bis dato angefallenen und noch zu erwartenden Kosten für die Planungsleistungen, aufgeschlüsselt nach den bisherigen Phasen (u.a. für die Entscheidungsunterlage Bau, Entwurfsunterlage Bau, Erstellung Bauantragsunterlagen sowie für die Ausführungsunterlagen)?

4. Grundsätzlich sind nach Medienberichten bei den Baukosten Reduzierungen in Höhe von 9 Prozent prognostiziert. Auf welcher Grundlage wird diese Annahme vorgenommen?

5. Wann wird das Förderprojekt abgeschlossen sein? Ergänzend zu den Diskussionen in den Gremien: Neben dem Grundsatzbeschluss (2018/BV/4093) liegt zugleich der Wirtschaftsplan des KOE mit Planungscharakter vor. Eine Aufhebung des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2018 ist nie erfolgt, sondern es ist weitergehend mit der Dringlichkeitsvorlage 2022/DV/3345 "Weiterer Umgang mit den Projekten Archäologisches Landesmuseum, Neubau Volkstheater und Eltern-Kind-Zentrum" Bezug auf diesen Beschluss genommen worden. Somit existieren der Wahrnehmung nach zwei widersprüchliche Beschlüsse.

6. Wie wird der Umstand, dass verwaltungsseitig davon ausgegangen wird, dass der Beschluss über einen Wirtschaftsplan (Planungscharakter) eines Eigenbetriebes einen Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft (2018/BV/4093) aufhebt bzw. ohne explizite Benennung obsolet macht, rechtlich bewertet?

7. War nicht innerhalb der Vorplanung bereits erkennbar, dass die Kosten 110 Mio. Euro übersteigen würden, sodass ein entsprechender Beschluss hätte herbeigeführt werden müssen? 

gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende

Für den neu geplanten „Bettenerweiterungsbau 1“ des Klinikum Südstadt Rostock wurden im Jahr 2018 Fördermittel beim Land beantragt. Diese wurden zwischenzeitlich auch in Aussicht gestellt. Allerdings stagniert das diesbezügliche Verfahren laut Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes seit dem vergangenen Jahr auf Seiten des Fördermittelgebers und ist mangels Fördermittelbescheid mit einer gewissen Unsicherheit belastet. Auch der geplante Neubau des Volkstheaters soll ähnlich wie der Bau des Bettenhauses zum Großteil durch Fördermittel des Landes teilfinanziert werden (bis zu 51 Mio. EUR).

In Angesicht der Entwicklungen rund um das Südstadtklinikum leiten sich hieraus auch Fragen für den geplanten Theaterneubau ab, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:

  1. Liegt bereits ein gesicherter positiver Fördermittelbescheid seitens des Landes für den Neubau des Volkstheaters vor? Ist das diesbezügliche Verfahren abgeschlossen?
  2. Wann ist voraussichtlich mit der Auszahlung der Fördermittel zu rechnen?
  3. Besteht die Möglichkeit, dass die Förderzusage durch das Land aufgrund einer bspw. angespannten Haushaltslage revidiert werden könnte?
  4. Falls Teile oder das Gesamtvolumen der Förderzusagen wegfallen sollten, hat die Stadt einen Alternativplan, wie ein möglicher Fehlbetrag von bis zu 51 Mio. EUR aufgefangen werden könnte?

 

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende