Anfrage von Chris Günther: Auswirkungen des Hackerangriffs auf die RSAG

30. Januar 2024
CDU/UFR-Fraktion fordert ein wirksames Konzept für den Umgang mit Stadtentwicklungsprojekten
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Anfrage Chris Günther für die CDU/UFR-Fraktion
Kostenkalkulation zum Neubau Volkstheater Rostock

In den zurückliegenden Tagen ist öffentlich und in den Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die möglichen Kosten und Folgekosten des geplanten Neubaus des Volkstheaters Rostock diskutiert worden. Hierzu ergeben sich Fragen, um deren Beantwortung gebeten wird:

Der Informationsvorlage 2023/IV/4609 ist zu entnehmen, dass die Leistungsphase 3 im April 2023 termingerecht abgeschlossen worden ist. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 folgende Aufgaben erfüllt:

- Erarbeiten der Entwurfsplanung

- Objektbeschreibung

- Kostenberechnung nach DIN276 und ein Vergleich mit der Kostenschätzung

Insbesondere die Kostenberechnung nach DIN276 ist demnach in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

1. Nach aktuellem Stand: Wie hoch liegt die Kostenberechnung nach DIN276? Hierbei sind auch die Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall aus der benachbarten Straßenbahntrasse zu benennen. Sind in der Kostenberechnung einige Kostengruppen ohne Angabe, ist dies zu begründen. Bspw. ist in der benannten Informationsvorlage die Kostengruppe 600 (Stichwort Raumbuch) gesondert aufgeführt. Können etwaige Kostengruppen noch nicht beziffert werden, sind diese nach dem jetzigen Stand der Technik zu schätzen.

2. Ist bei der Kostenberechnung eine Risikobewertung erfolgt und wurden dabei Planungsgenauigkeiten, Änderungswünsche des Nutzers während der Bauzeit, Mehrkosten durch Bauverzüge, Baubehinderungs- und Bedenkenanzeigen der Baufirmen etc. berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Einfluss? Bei Verneinung sind die Gründe anzugeben.

3. Wie hoch sind die bis dato angefallenen und noch zu erwartenden Kosten für die Planungsleistungen, aufgeschlüsselt nach den bisherigen Phasen (u.a. für die Entscheidungsunterlage Bau, Entwurfsunterlage Bau, Erstellung Bauantragsunterlagen sowie für die Ausführungsunterlagen)?

4. Grundsätzlich sind nach Medienberichten bei den Baukosten Reduzierungen in Höhe von 9 Prozent prognostiziert. Auf welcher Grundlage wird diese Annahme vorgenommen?

5. Wann wird das Förderprojekt abgeschlossen sein? Ergänzend zu den Diskussionen in den Gremien: Neben dem Grundsatzbeschluss (2018/BV/4093) liegt zugleich der Wirtschaftsplan des KOE mit Planungscharakter vor. Eine Aufhebung des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2018 ist nie erfolgt, sondern es ist weitergehend mit der Dringlichkeitsvorlage 2022/DV/3345 "Weiterer Umgang mit den Projekten Archäologisches Landesmuseum, Neubau Volkstheater und Eltern-Kind-Zentrum" Bezug auf diesen Beschluss genommen worden. Somit existieren der Wahrnehmung nach zwei widersprüchliche Beschlüsse.

6. Wie wird der Umstand, dass verwaltungsseitig davon ausgegangen wird, dass der Beschluss über einen Wirtschaftsplan (Planungscharakter) eines Eigenbetriebes einen Grundsatzbeschluss der Bürgerschaft (2018/BV/4093) aufhebt bzw. ohne explizite Benennung obsolet macht, rechtlich bewertet?

7. War nicht innerhalb der Vorplanung bereits erkennbar, dass die Kosten 110 Mio. Euro übersteigen würden, sodass ein entsprechender Beschluss hätte herbeigeführt werden müssen? 

gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende

Am 18. November 2023 war die Rostocker Straßenbahn AG Ziel eines Hackerangriffs. Die Auswirkungen dieses Vorfalls sind gut zwei Monate später für alle Rostocker nach wie vor
spürbar. Die digitalen Fahrgastinformationen an den einzelnen Haltestellen sind nicht nur außer Betrieb, sondern auch Tickets können weiterhin nur bar bezahlt werden. Neben
vereinzelten Informationen liegen der Öffentlichkeit allerdings kaum tiefergehende Auskünfte über den Sachverhalt vor.


Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie groß ist der Schaden? Welche Systeme sind bzw. waren genau betroffen? Wie hoch schätzen Sie die Instandsetzungskosten? Wer trägt die Kosten?
2. Welche Maßnahmen wurden vorab getroffen, um die Gefahr eines solchen Angriffs zu minimieren?
3. Wer trägt die Verantwortung in der RSAG für die Informationssicherheit?
4. Gibt es einen Informationssicherheitsbeauftragten bei der RSAG?
5. Gab es einen Datenschutzaudit?
6. Wurden Mitarbeiter regelmäßig im Rahmen der technisch-organisatorischen Maßnahmen geschult?
7. Gab es ein Passwort- und Patchmanagement?
8. Wie konnte es zu diesem Hack kommen?
9. Welche Maßnahmen werden getroffen, um diese Gefahr zukünftig zu minimieren?
10. Warum wurde ohne Ausschreibung M365 eingeführt?
11. Warum wurde das sehr teure Lizenzmodell E3 gewählt?
12. Warum wurde in diesem Zuge nicht gleich auf MS Teams als integrierte Konferenzsoftware gesetzt?
13. Wie kann es sein, dass die RSAG einerseits Auftragnehmer für IT-Dienstleistungen – und im Gegenzug Hauptgesellschafter einiger städtischer Tochtergesellschaften ist? Dies führt besonders im Rahmen der Tätigkeit des Vorstandes der RSAG zu massiven Interessenskonflikten. Beispielhaft seien hier genannt:

Schadensersatzforderungen der Tochtergesellschaften gegenüber Ihrer Gesellschaften aufgrund von Ausfallzeit der IT oder auch Austritt der Töchter aus dem IT-Verbund mit der RSAG.

14. Sind während des Hackerangriffs persönliche Daten von Kunden oder Mitarbeitern abgeflossen?

 

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende