Anfrage von Daniel Peters: Bau einer Elektrofähre für den Fährverkehr zwischen Gehlsdorf und Stadthafen

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Anfrage von Daniel Peters
Bau einer Elektrofähre für den Fährverkehr zwischen Gehlsdorf und Stadthafen



In der Presse (Ostsee-Zeitung, Rostocker Zeitung v. 31. Mai 2019) ist im Artikel „Neptun Ship Design entwickelt Konzept für neues Schiff / Senator will Anlegernetz ausbauen“ über den aktuellen Stand des Vorhaben zum Bau einer Elektrofähre für den Fährverkehr zwischen Gehlsdorf und Stadthafen berichtet worden. Hierzu erbitte ich die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Im Artikel sind Kostensteigerungen für den Bau einer E-Fähre von ca. 500.000 Euro (2016) zu demnach geschätzten 2.000.000 Euro erwähnt. Ist diese finanzielle Größenordnung durch Gremienbeschlüsse der Rostocker Bürgerschaft gedeckt? An welcher Stelle des gegenwärtigen Doppelhaushaltes sind die Kosten abgebildet?
  2. Eine Instandhaltung der gegenwärtig zum Einsatz kommenden „alten“ Fähre ist im Artikel durch die Stadtverwaltung als „nicht mehr wirtschaftlich“ bezeichnet worden. Wie begründet die Stadtverwaltung diese Aussage? Wie hoch wären die Kosten für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen? Hätten die Instandhaltungsmaßnahmen einen Fährbetrieb bis zum Jahr 2025 gesichert?
  3. Im Artikel wird der Bau der Elektrofähre u.a. damit begründet, dass 36.000 Liter Diesel „eingespart“ und 95.000 Tonnen CO²-weniger ausgestoßen werden. Welchen prozentualen Anteil macht diese CO²-Einsparung in der Gesamtbetrachtung des CO²-Ausstoßes Rostocks aus?
  4. Der Bau der E-Fähre ist dem Artikel nach europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist auf der Internetseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu finden. Die Leistung der Bauaufsicht bzw. der Baubetreuung ist jedoch nicht ausgeschrieben worden. Warum ist diese Leistung nicht ausgeschrieben worden?
  5. Im Artikel ist ebenso von neuen Anlegestellen die Rede. Wie hoch werden die Kosten für neue Anlegestellen durch die Stadtverwaltung beziffert? Liegt der Verlegung der Anlegestellen eine Analyse veränderter Kundenzahlen- und wünsche zugrunde? Ist davon auszugehen, dass eine mit den Kosten des Neubaus von Anlegestellen wirtschaftlich kompatible Steigerung der Kunden- und Nutzerzahlen einhergeht?


Daniel Peters

Anmerkung:
Die Fragen wurden am 16.07.2019 vom Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung beantwortet.

Anfrage als PDF

1Anfrage als PDF
2Stellungnahme vom Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung als PDF
Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

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