Antrag: Bürgerentscheid zum Kostenumfang des Theaterneubaus

Anfrage von Chris Günther: Kosten- und Finanzkalkulation zum Neubau des Volkstheaters Rostock
26. Oktober 2023
CDU/UFR-Fraktion fordert Bürgerentscheid zum Kostenumfang des Theaterneubaus
6. November 2023
Anfrage von Chris Günther: Kosten- und Finanzkalkulation zum Neubau des Volkstheaters Rostock
26. Oktober 2023
CDU/UFR-Fraktion fordert Bürgerentscheid zum Kostenumfang des Theaterneubaus
6. November 2023

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheids am 09. Juni 2024 zum Kostenumfang des Neubaus eines Theaters und dessen Folgekosten. Die Fragestellung des Bürgerentscheids soll wie folgt lauten:
Stimmen Sie dafür, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den geplanten Neubau eines Mehrspartentheaters am Bussebart mit Gesamtinvestitionskosten von prognostiziert mindestens 208 Millionen Euro Baukosten und jährlichen zusätzlichen Folgekosten in Höhe von mindestens 8,4 Millionen Euro realisiert?

Sachverhalt:
Es sei an dieser Stelle vorausgestellt, dass wir uns nach wie vor zu einem Theaterneubau in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennen. Dies entspricht nicht nur der aktuellen Beschlusslage der Bürgerschaft, sondern stellt zudem eine bedeutende finanzielle Investition für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar – jedoch müssen hierzu Maß und Mitte gehalten werden!

Die Bürgerschaft hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Beschlüsse zum Theaterneubau gefasst. In einem Beschluss (2017/AN/3327) vom 31.01.2018 wurde sich zu einem Neubau am Bussebart bekannt und eine mindestens 50%ige Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an den Neubaukosten angestrebt.
Damit galt die 1. Ergänzung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung über die künftige Struktur des Volkstheaters Rostock vom 6. Mai 2015, welche am 20.12.2016 geschlossen wurde. Hierbei wurde mit dem Land gemeinsam eine funktionelle 2+2 Struktur unter Aufrechterhaltung von drei Sparten (Musiktheater, Schauspiel, Orchester) vereinbart.
Die auf Grundlage dieser Vorgaben durchgeführte Funktionsstudie und die sich daraus ergebende Kostenschätzung in Höhe von 102 Mio. EUR wurden durch ein Architekturbüro erstellt.
Mit Beschluss vom 11.04.2018 (2018/BV/3432) wurde dem Quartiersblatt Bussebart zugestimmt und das Baufeld, die Infrastruktur sowie die Aufgabenstellung für den Hochbau des Theaters zeitlich eingeordnet.

Bezüglich des finanziellen Einsatzes zum Neubau eines Theaters hat die Bürgerschaft in der Vergangenheit zwei Beschlüsse gefasst. Der erste Beschluss stammt vom 14.11.2018 (2018/BV/4093) und stellt den bis heute einzig gefassten Grundsatzbeschluss zum Theaterneubau dar. Dieser geht dabei von Gesamtkosten in Höhe von bis zu 110 Mio. EUR aus.

Der zweite Beschluss der Bürgerschaft (2022/DV/3345) erfolgte im Nachgang der Absage der BUGA durch den ehemaligen Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. Nach einer gemeinsamen Diskussion zusammen mit der Landesregierung um die Fortführung bedeutender städtebaulicher Projekte, wie beispielsweise das Archäologische Landesmuseum, aber auch das Theater, hat das Land im Jahr 2022 klargestellt, dass ihr finanzielles Engagement zum Neubau eines Theaters auf 51 Mio. EUR begrenzt ist. Der Beschluss der Bürgerschaft (2022/DV/3345) hält somit ausdrücklich fest, dass jegliche weitere Kostensteigerung ausschließlich durch die Stadt zu tragen ist. Der Beschluss ging im vergangenen Jahr von ca. 183 Mio. Euro Baukosten aus. Mittlerweile werden mehr als 208 Mio. EUR Baukosten prognostiziert. Eine Beschlusslage mit eben diesen aktuell kalkulierten Zahlen i.H.v. 208 Mio. EUR hinsichtlich der Baukosten hat es durch die Bürgerschaft bis zum heutigen Tage nicht gegeben. Hinzu kommen die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes. Diese finden sich im Raumbuch (Kostengruppe 600), werden zusätzlich auf etwa 8 Mio. EUR geschätzt und sind nicht in den genannten Baukosten inkludiert.

Schon jetzt beträgt der Zuschuss für das Volkstheater seitens der Stadt pro Jahr ca. 9,8 Mio. EUR, seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern ca. 9,5 Mio. EUR, wobei dieser Wert jährlich um 2,5 % dynamisiert wird. Damit ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegenwärtig die einzige Kommune im Land, die mit ihren städtischen Zuschussleistungen die des Landes überbietet, und den im Jahr 2018 beschlossenen Theaterpakt mit dem Land ad absurdum führt. Dieser sieht vor, dass das Land Mehrkosten zu 55 Prozent trägt und die kommunalen Träger 45 Prozent übernehmen. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind diese Werte bereits jetzt nicht mehr haltbar. Es ist weiterhin anzunehmen, dass diese Zuschüsse aufgrund des Mehrbedarfs an u.a. Personal und Technikwartung in Zukunft steigen werden. Hinzu werden für den Neubau des Volkstheaters ab dem Jahr 2029 die jährlichen Folgekosten (u.a. Miet- und Betriebskosten) auf ca. 8,4 Mio. EUR geschätzt. Eine weitere Kostensteigerung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.

Aus unserer Sicht ist es von größter Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt in solch wichtige finanzielle Entscheidungen mit einbezogen werden. Ein Projekt in dieser Größenordnung samt anschließender jährlicher Folgekosten wird zweifellos erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltsmittel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben. Es ist daher die Verantwortung und Pflicht der gewählten Bürgerschaft, sicherzustellen, dass die Interessen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.
Durch die Durchführung eines Bürgerentscheids können wir somit gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die Möglichkeit haben, ihre Meinung kundzutun.
Insofern wird dieses Vorgehen nicht nur die Transparenz und die demokratische Legitimität dieses Entscheidungsprozesses stärken, sondern auch dazu beitragen, die Akzeptanz und Unterstützung für den Theaterneubau sicherzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:
Bei gemeinsamer Durchführung mit Europa-, und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 Minimierung der Kosten gegenüber einer alleinigen Durchführung.
Ansonsten sind entsprechende Mittel aus dem Haushalt mit überplanmäßiger Bewilligung zur Verfügung zu stellen.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

15.11.2023: Bürgerschaft –> Entscheidung