Antrag: Parkerleichterungen für Hebammenpraxen und freie Hebammen

Antrag: Sanierung Eishalle in der Schillingallee 5
30. Mai 2024
Antrag: Sanierung Eishalle in der Schillingallee 5
30. Mai 2024

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, inwiefern es möglich ist, dass Hebammenpraxen und freiberufliche Hebammen in die Regelung der Ausnahmegenehmigung für das Parken in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen werden können.

Sachverhalt:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bereits möglich, dass Fahrzeuge der Familienpflege oder eines Pflegedienstes von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese Berechtigung kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) genutzt werden.

Mit unserem Antrag wollen wir die Oberbürgermeisterin beauftragen zu prüfen, ob diese Regelung auf Hebammenpraxen bzw. freiberufliche Hebammen erweitert werden kann. Von dieser Ausnahmeregelung wären derzeit etwa 30-40 Hebammen in Rostock betroffen bzw. berechtigt.

In anderen Städten wie Hannover werden solche Ausnahmegenehmigungen bereits erfolgreich praktiziert.

Begründung der Dringlichkeit für die Beratung im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung:

Hebammen leisten einen essenziellen Beitrag zur Gesundheitsversorgung von Müttern und Neugeborenen, insbesondere in den ersten Wochen nach der Geburt. Derzeit sind sie jedoch bei der Parkplatzsuche erheblich benachteiligt, was ihre Mobilität und Effizienz beeinträchtigt. Angesichts der steigenden Nachfrage nach ihren Dienstleistungen ist es erforderlich, ihnen dieselben Parkprivilegien zu gewähren wie anderen Pflegeberufen. Dies würde nicht nur ihre Arbeit erleichtern, sondern auch die Versorgungssicherheit für junge Familien erhöhen. Eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung der Ausnahmegenehmigung ist daher von großer Wichtigkeit. Um die Sitzung der Bürgerschaft am 12. Juni 2024 zu erreichen, ist eine Beratung im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 06. Juni 2024 notwendig.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

06.06.2024:Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,Umwelt und Ordnungs
12.06.2024:Bürgerschaft