CDU/UFR-Fraktion fordert eine rechtliche Prüfung und das Ende der Verschwendung von Steuergeldern für linke Klientelpolitik

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2. April 2024
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In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses wurde ein Beschluss zum Ankauf der so genannten „Punk-Häuser“ in der Östlichen Altstadt Am Bagehl gefasst. Dafür ist ein Kaufpreis von knapp 650.000 EUR und anschließend geplanten Sanierungskosten von bis zu 750.000 EUR vorgesehen.

Die Vorsitzende der CDU/UFR-Fraktion, Chris Günther dazu:
„Es grenzt nahezu an einen beispiellosen Skandal, dass die Oberbürgermeisterin mit diesem Beschluss die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger für ein linksalternatives Wohnprojekt verschwenden will. Die im Raum stehenden finanziellen Aufwände sind dabei keine Kleinigkeit, sondern würden nach jetzigem Stand den Rostockerinnen und Rostockern weit über eine Million Euro kosten. Dies kommt einer Zwangshaftung aller Rostocker für lediglich 16 Mieter gleich, die als politisch Wohlgesonnene des linken Spektrums von Steuergeldern hofiert werden sollen. Die Oberbürgermeisterin muss sich ohnehin schon den Vorwurf der Klientelpolitik gefallen lassen, Stichwort Theaterneubau – dieser Ankauf unterstreicht dies erneut eindrucksvoll.

Die Begründungen sind dabei schier abenteuerlich: Aus Angst davor, dass linke Aktivisten sich zu Hamburger Verhältnissen vor dem Rostocker Rathaus zusammenschließen könnten, müsse zur Wahrung des sozialen Friedens in der Stadt der Ankauf erfolgen. Ein weiteres Argument: Bei der ohne den Beschluss bevorstehenden Zwangsversteigerung, für die es bereits Interessenten gegeben hätte, wäre die Gefahr der Kündigung der Mietverhältnisse gegeben. Somit wird hier letztlich ein Eingriff in den Markt vorgenommen, indem die Gebäude der freien Wirtschaft durch einen politischen Beschluss entzogen werden.

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie hier Steuergelder verschwendet werden. Wir werden eine Beschwerde bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Innenministerium des Landes einreichen, um dieser linken Klüngelei Einhalt zu gebieten.

Es ist zudem klar in der Kommunalverfassung festgelegt, dass Vermögenserwerb einer öffentlichen Aufgabe dienen muss. Diese Notwendigkeit ist hier nicht erkennbar, daher muss rechtlich überprüft werden, ob diese politische Entscheidung dem öffentlichen Wohl dient. Wir sagen deutlich: Nein!“