Änderungsantrag: Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters

Änderungsantrag: Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters
6. Dezember 2023
Änderungsantrag: Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters
6. Dezember 2023
Änderungsantrag: Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters
6. Dezember 2023
Änderungsantrag: Verzicht auf die Vergabe von Erbbaurechten zur Finanzierung des Eigenmittelanteils für den Neubau des Volkstheaters
6. Dezember 2023

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

„Als weitere Liegenschaft, die zur Finanzierung des Eigenanteils für den Theaterneubau veräußert werden soll, werden Flächen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgenommen, die sich außerhalb des Stadtbereichs befinden. Die Flächen sollen dabei vorzugsweise an die jeweils ansässigen Kommunen oder dem Land M-V zum Kauf angeboten werden. Sollte dieser Verkauf jedoch nicht realisiert werden, steht es auch privaten Investoren zum Erwerb zur Verfügung.“

Sachverhalt:

In Erweiterung der BV/4698-09 (ÄA) soll noch eine klarstellende Formulierung mit aufgenommen werden, welche die flexible Verkaufsoption an private Investoren mit aufgreift. Damit soll sichergestellt werden, dass das Grundstück zügig veräußert werden kann, falls keine Einigung mit den jeweils ansässigen Kommunen oder dem Land M-V erzielt wird.

Finanzielle Auswirkungen:

werden nachfolgend angegeben: Ggf. weitere Einnahmen durch den Verkauf von Liegenschaften außerhalb des Stadtgebiets Rostock.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

06.12.2023 Bürgerschaft –> Entscheidung