Anfrage von Chris Günther: Illegales Plakatieren

21. März 2023
Antrag von Chris Günther für die CDU / UFR-Fraktion: Herausforderungen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden
20. März 2023
Änderungsantrag von Chris Günther für die CDU / UFR-Fraktion: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung)-Mobilitätspauschale
26. April 2023
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Im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind Häufungen von illegal angebrachten, großflächigen Plakatierungen zu beobachten. Diese werden u.a. für die Werbung von Veranstaltungen (Zirkus, Konzerte, Ausstellungen, Messen, Vorträge usw.) teilweise mehrfach übereinander auf Zäune, Bauzäune- und gerüste, Abfallcontainer, Straßenmasten geklebt. Ob auf städtischen oder privaten Flächen: das „wilde“ Plakatieren nimmt zu und stellt auf nicht genehmigten Werbeflächen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es verschandelt und verschmutzt nicht nur ästhetisch das Stadtbild, sondern stellt auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Z.B. können unsachgemäß angebrachte Plakate auf die Straße wehen, Verkehrsteilnehmer in ihrer Konzentration auf den Straßenverkehr ablenken und Unfälle verursachen. Diesbezüglich bitten wir die Oberbürgermeisterin um die Beantwortung folgender Fragen:   Sind in der Stadtverwaltung Beschwerden und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, u.a. auf dem Internet-Portal Klarschiff.HRO, bzgl. des illegalen „wilden“ Plakatierens eingegangen? Wenn ja, wie viele in den letzten 3 Jahren bis heute?   Was unternimmt die Stadt, damit mehr Veranstaltungen legal beworben werden?   Welche Maßnahmen zur Beseitigung und des Unterlassens von illegalem wilden Plakatieren werden seitens der Stadt auf städtischen Flächen vorgenommen? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt zur Vermeidung von illegalen Plakatierungen in Anspruch genommen? Gab es in den letzten 3 Jahren Ersatzvornahmen zur Beseitigung? Werden illegale Plakatierungen zur Anzeige gebracht? Wenn nein, warum nicht? Wie viele Anzeigen sind in den letzten 3 Jahren erfolgt? Wenn ja, wie viele und welche Kosten sind der Stadt entstanden, die nicht erstattungsfähig waren?   Werden private Eigentümer seitens der Stadt kontaktiert, Plakatwerbung an deren Zäunen/Flächen zu unterlassen oder zu beseitigen, wenn sie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entgegenstehen? gez. Chris Günther Fraktionsvorsitzende

Anfrage als PDF

12023-AF-4175 Illegales Plakatieren