Antrag der CDU / UFR: Anschaffung weiterer Defibrillatoren

24. September 2020
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Bericht aus der Bürgerschaftssitzung vom 09. September 2020
11. September 2020
Anfrage von Franziska Raeuber: Schwimmunterricht in Warnemünde
30. September 2020
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Bericht aus der Bürgerschaftssitzung vom 09. September 2020
11. September 2020
Anfrage von Franziska Raeuber: Schwimmunterricht in Warnemünde
30. September 2020

Antrag der CDU/UFR-Fraktion:
Anschaffung weiterer Defibrillatoren


Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die im Rahmen des Defibrillatoren-Programmes des Landes M-V zur Verfügung gestellten Mittel zur Anschaffung weiterer Geräte für den öffentlichen Raum zu nutzen. Die Bürgerschaft ist im Dezember 2020 über das Ergebnis zu informieren.

Sachverhalt:
Herzstillstände in der Öffentlichkeit sind keine Seltenheit. Das überleben und die neurologische Unversehrtheit der Betroffenen hängen von schneller medizinischer Hilfe ab. Die Abgabe von Elektroschocks mit Hilfe von automatisierten externen Defibrillatoren (AEDs) durch Ersthelfer sind mit deutlichen klinischen Vorteilen assoziiert. So konnte in Studien aus den USA/Kanada und Dänemark die Sterblichkeit um ca. 50 bzw. 100 Prozent und die Rate neurologischer Komplikationen um fast 100 Prozent bzw. 30 Prozent gesenkt werden.
Aus dem Strategiefonds für das Jahr 2020 wird im Rahmen des „Defibrillatoren-Programm" die Anschaffung Automatisierter Externer Defibrillatoren (AED) unterstützt, die im öffentlichen Raum aufgestellt und betrieben werden. Unter „öffentlichem Raum" wird dabei die Fläche, die der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, verstanden. Darunter fallen vor allem öffentlich zugängliche Gebäude wie z.B. Versammlungsstätten, Einkaufszentren mit mehreren Geschäften, Büro- und Verwaltungsgebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Museen, Sportstätten und Verkehrsanlagen.


Die Zuwendung beträgt bei öffentlichen Körperschaften, gemeinnützigen und anderen, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Einrichtungen 100 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro, bei anderen Zuwendungsempfängern (Unternehmen) werden 90 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal jedoch 1.800 Euro. Unter_Beachtung des täglichen Publikumsverkehrs'wie bspw. im Stadtamt in der Südstadt oder im Rathaus, sind in Eigenverantwortung Prioritäten zu setzen.


gez. Daniel Peters Fraktionsvorsitzender


Anmerkung
Der Antrag geht zur Beratung in den:

21.10.2020 Bürgerschaft
30.09.2020 Ausschuss für soziales, Gesundheit und Migration

Antrag als PDF

1Antrag 2020/AN/1450 als PDF Vorlage
2Stellungnahme 2020/AN/1450 als PDF Vorlage
Daniel Peters

Fraktionsvorsitzender

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