
Bericht aus der Bürgerschaftssitzung vom 29. April 2020
1. May 2020Antrag der CDU / UFR: Erweiterung gastronomischer Außenflächen
7. May 2020Antrag der CDU/UFR-Fraktion:
Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie
Zur Abstimmung am 17.06.2020 in der Bürgerschaft
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass für den
Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 keine Gebühren für Außengastronomie und Warenauslagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß der Sondernutzungssatzung
erhoben werden.
Sachverhalt:
Dabei findet § 11 „Gebührenfreiheit,- ermäßigung und -erstattung, Punkt 3 der
Sondernutzungssatzung“ der HRO vom 20.06.2018 Anwendung.
Dieser besagt:
„Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann eine ermäßigte Gebühr festsetzen oder
von der Festsetzung ganz absehen, wenn eine Gebührenermäßigung aus Billigkeitsgründen, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, angebracht erscheint. Das Gleiche gilt bei Sondernutzungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen.“
Aufgrund der Corona-Krise wurde durch Allgemeinverfügungen und letztlich durch die
Verordnung der Landesregierung SARS-CoV-2-Bekämfungsverordnung vom 03.04.2020
festgelegt, dass u.a. Gastronomiebetriebe den Betrieb einstellen müssen. Um
Gastronomen und Händler in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation zu
entlasten, soll für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 auf die Erhebung
von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Warenauslagen verzichtet
werden. Bereits im Voraus geleistete Gebühren können erstattet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Corona Covid 19 Pandemie Budget
Anmerkung
Der Antrag geht zur Beratung in den:
03.06.2020 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
04.06.2020 Finanzausschuss
11.06.2020 Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
17.06.2020 Bürgerschaft
Antrag als PDF
